ABRECHNUNG SDM-Maßnahmen abrechnen
Hausärztinnen und Hausärzte mit Praxissitz im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, erhalten für die in die HzV eingeschriebenen Patientinnen und Patienten eine zusätzliche Vergütung, wenn sie das Shared Decision Making (SDM) anwenden. Voraussetzung ist, dass die betreuten Erkrankten Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, der DAK oder der IKK sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.